UNESCO

Gleichstellungspolitik in der Deutschen UNESCO-Kommission

Frauen in aller Welt

Umsetzung in der 26. UNESCO-Generalkonferenz

Anmerkung des DF: Wir zitieren den stellvertretenden Geschäftsführer der DUK ...

Der deutsche Diskussionsbeitrag, vorgetragen von DUK-Vizepräsidentin Prof. Dr. Erika Schuchardt, wurde sehr beachtet. Positive Reaktionen kamen insbesondere darauf

- daß dieses Statement gleichermaßen Erfolge der UNESCO in naturwissenschaftlich-technischer Ausbildung für Frauen sowie in der Verstärkung der Antidiskriminierungs-Aktivitäten anerkennt wie auch Problembereiche benennt (z.B. Kultur);

- daß eigene Probleme in Deutschland nicht verschwiegen wurden (z.B. mangelnde Repräsentation von Frauen im Bundestag);

- daß der deutsch-österreichische Entschließungsantrag ebenso realistische wie vorausplanende Vorschläge zur Verbesserung der Arbeit der UNESCO enthält.

In der lfdF 9/1991 wurde der auf der Hauptversammlung der DUK (Deutsche UNESCO-Kommission) erstattete Bericht von Prof. Dr. Erika Schuchardt, Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission, zur Gleichstellungspolitik der DUK abgedruckt. Der darin erwähnte Resolutionsentwurf wurde auf der 26. Generalversammlung in Paris eingebracht; Traugott Schöfftaler berichtete darüber in den lfdF 2/1992.

Nachfolgend werden die Einbringungsrede von Prof. Schuchardt sowie der Resolutionsentwurf wiedergegeben, letzterer war in Kombination mit zwei anderen Entwürfen (Österreich, Nordische Länder) von der Generalkonferenz angenommen worden.

Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland
bezüglich des 'Status der Frau‘
am 16./17. Okt. 1991 in Paris auf der 26. Generalkonferenz der UNESCO, Kommission I,
vorgetragen von
Prof. Dr. Erika Schuchardt,
1. Vizepräsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission

Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich zu Beginn meiner Ausführungen Freude darüber vermittle, daß wir, die deutsche Delegation, zum ersten Mal gemeinsam in der Generalkonferenz auftreten, für die neuen Länder im Gebiet der ehemaligen DDR ebenso wie für die Länder der alten Bundesrepublik.

Es ist besonders erfreulich, daß gleich zu Beginn der Beratungen das Frauenthema aufgegriffen wird. Wie lautete doch die Formulierung des Sekretariats zur Begründung des Hauptprogramms XIV 'Status der Frau' im Jahr 1983:

"One of the outstanding events of the twentieth century, which may be considered a realturning-point in history, is undoubtedly the change - in all countries, without exception – either in the way women live or in the statements made about them and in the action taken concerning them."

Und es ist nun unsere Aufgabe, diese Chance wahrzunehmen und diesen geschichtlichen Auftrag zu erfüllen.

Die UN und die UNESCO haben dabei eine Schrittmacherfunktion übernommen. Die zitierte Rede entwickelte durch ihre brillante Analyse Richtlinien für die UNESCO-Arbeit. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Vorgängern - zutreffender Vorkämpferinnen - bedanken. Sie haben lange vor uns auf dem Boden des schon 1946 von der VN gegründeten Ausschusses 'Rechte der Frau' und auf der Grundlage des Diskriminierungsverbots in der Satzung der UNESCO die richtungsweisenden Zäsuren durch Konventionen, Dokumente, das Internationale Jahr der Frau, die Welt-Dekade der Frau und weitere Weltfrauenkonferenzen herbeigeführt bis hin zum eigenständigen UNESCO-Hauptprogramm XIV im 2. Mittelfristigen Plan (MTP) 1983 und zum gegenwärtigen Transversalen Thema im 3. MTP der UNESCO 1989.

Es ist also gelungen, die Situation von Frauen und Mädchen weltweit zum Thema zu machen, ja, sie nicht nur in isolierten Zirkeln zu behandeln, sondern sie als Querschnittsthema in alle UNESCO-Bereiche zu integrieren. Grundsätzlich die richtige Konzeption!

Aber heute - nach 46 Jahren - stellen wir die Fragen: Haben wir tatsächlich etwas bewegt? In den Industrieländern? In den Entwicklungsländern ? Hat sich die Situation von Frauen weltweit verbessert? Ist innerhalb der UNESCO eine Verbesserung im Verfahren, in der Zusammensetzung der Delegationen, in den Programm-Inhalten erreicht worden?

Sicherlich, vieles an Verbesserungen in der Programmpolitik ist erfreulicherweise festzustellen (Programm II.1., MPA IV, Subprogramm VII.2.2), während andere Punkte (Programm I.2, I.3, MPA III, V und VI) noch verbesserungsfähig erscheinen.

Insgesamt gesehen allerdings besteht jedenfalls in der Bundesrepublik Deutschland immer noch eine starke Diskrepanz zwischen den Verlautbarungen in zahlreichen Dokumenten und der Umsetzung in der Praxis:

Betrachtet man/frau z.B. die traditionellen politischen Parteien in Deutschland, so war der Anteil der Frauen-Abgeordneten im letzten Deutschen Bundestag nicht stärker als schon vor 1933 im Deutschen Reichstag, hoffnungsvoll dagegen stimmt, daßnach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl 1990 der Anteil der Frauen im Bundestag deutlich angestiegen ist.

Untersucht man/frau den Anteil der Frauen in der Deutschen UNESCO-Kommission über den Zeitraum der Dekade von 1980 bis 1991, so ist kaum ein Anstieg der Frauenquote festzustellen; Allerdings zeichnet sich ein kleiner Lichtblick am Horizont ab, auf der letzten Hauptversammlung wurden erstmalig wieder Frauen gewählt.

Studie: "Familie in Europa"

In zehn von zwölf Ländern Europas gibt es Kindergeld. In der Mehrzahl der Länder erfahren Familien mit Kindern Steuerentlastungen. Das sind Ergebnisse einer Studie, die von der Gesellschaft für Familienforschung (GEFAM) im Auftrag des Bundesministeriums für Familie und Senioren erarbeitet wurde. Die unterschiedlichen Systeme der Familienförderung in zwölf Ländern der Europäischen Gemeinschaftsind in der Studie erstmalig auf breiter Grundlage zusammengestellt worden.

Im Kontext dieser - hier nur am Beispiel der Bundesrepublik aufgezeigten - Situation, stellte die Frauenrechtskommission 1990 fest:

"In 1990 the Commission on the Status of Women stated the progress concerning the situation of women was still far too slow and that there was even regress in many areas. This statement may apply today even more than it did last year. As a consequence, we must endeavour both at the national and the international levels to improve the situation of women and implement equal rights".

Um dieser zugleich kritischen wie motivierenden Beurteilung Rechnung zu tragen, hat die Deutsche UNESCO Kommission gemeinsam mit der österreichischen UNESCO-Kommission einen Resolutionsentwurf erarbeitet. Dabei kommt es schwerpunktmäßig darauf an, das Instrumentarium der UNESC0 für eine Umsetzung der Gleichstellungspolitik zu verbessern und ein Netzwerk zu schaffen. Bestandteile dieses Netzwerkes sollten nach unserer Auffassung sein:

1. In allen Mitgliedsstaaten Beauftragte zur Umsetzung der Gleichstellungspolitik in den Kommissionen oder vergleichbaren Einrichtungen einzusetzen und damit eine Art "Wächteramt" an jedem Knotenpunkt des Netzes zu schaffen.

2. Die Gleichstellungsbeauftragte der UNESCO-Koordinationsstelle in Paris frühzeitig in Planungs- und Entwicklungsprozesse zum Haushalt und zum Programm einzubeziehen; das gilt vor allem auch in Hinblick auf die Vorbereitung der 4. Weltfrauenkonferenz 1995. Es bleibt weiterhin zu diskutieren, inwieweit der Gleichstellungsbeauftragten langfristig - möglicherweise im 4. MTP - ein Vetorecht eingeräumt werden sollte.

3. Das Berichtssystem der UNESCO über Frauengleichstellung wesentlich zu verbessern und damit zugleich auch einen Ansporn für die Intensivierung der Gleichstellungspolitik in den Mitgliedstaaten zu geben. Ergänzt werden sollte dies durch eine Evaluierung aller Programmaktivitäten, die sich auf Frauen beziehen, durch den Generaldirektor und einen Bericht der 27. Generalkonferenz.

Eine zusätzliche Hilfe wäre es, wenn alle im Programm 26 C/5D verstreut enthaltenen Aktivitäten, die sich auf Frauen in den Programmresolutionen und in den Subprogrammen beziehen, in den betreffenden Kapiteln (26 C/5-II.B Transverse Themes and Programmes, Chapter I Women) zusammengefaßt würden, anstelle der Liste in Paragraph 11 104.

Es gibt dabei in Bezug auf die UNESCO-Gleichstellungspolitik einen Punkt, dem wir uns sehr vorsichtig genähert haben und der mir besonders am Herzen liegt: Ging es nicht in allen bisherigen Aktionen darum, allein die Rechte der Frauen aufzuwerten, ihre Position zu stärken, überzeichnet gesprochen, mehr oder weniger damit das scheinbar noch Unzureichende, Schwächere, oft defizitär Genannte aufzuwerten? Es scheint uns an der Zeit - und wir wollen sie dazu einladen, sich hierüber in Hinblick auf den 4. MTP Gedanken zu machen -, jeweils beide Seiten einzubinden, das heißt immer auch die Männer noch aktiver an der Diskussion zu beteiligen. Frauenförderung ist nämlich, soll sie erfolgreich sein, kein einseitiger Prozeß, sondern ein wechselseitiger. Ich zitiere zunächst noch einmal aus der Einführungsrede des Mayor-Programm XIV 1983: "Nor will history be able to forget that in the twentieth century the human species began to examine itself in terms of its two components, women and men, in order to improve both its knowledge of their biological and cultural nature and its understanding of their participation in social organisation, and also to proclaim equality of rights, responsibilities and capacities for both sexes."

Ich verweise auf eine lange Geschichte internationaler Aktivitäten, basierend auf der VN-Charta, in der von "equal rights of men and women" die Rede ist, sowie auf der VN-Dekade für Frauen 1975-1985, deren Motto lautete: Equality, development and peace; sie fanden ihren Niederschlag ferner z.B. in der 'Convention on the Illimation of All Forms of Discrimination against Women' 1979 und mündete ein in die 'Nairobi forward looking stategies' 1985 mit ihrer Forderung "Gleichstellung in allen Lebensbereichen sicherzustellen", eine Forderung, die erneut - wie angekündigt - auch auf der 4. Weltkonferenz 1995 im. Mittelpunkt stehen wird.

Überall wird dort die Bezeichnung ,equality' in den Vordergrund gestellt, worunter wir - wie bereits erwähnt – einen wechselseitigen Prozeß' verstehen. Dabei geht es vorrangig darum, Mann wie Frau in ihrer unaustauschbaren 'Kompetenz' - nicht ihrem 'Defizit' - wie ihrem wechselseitigen aufeinander Angewiesensein neu zu erkennen und anzuerkennen. Es gilt, z.B. die Frau in ihrer hervorragenden Kompetenz der Mit-Leidensfähigkeit und damit als unverzichtbares Korrektiv herrschender Unmenschlichkeit zu erkennen und die daraus resultierende Sensibilität als 'Kompetenz' z.B. für Führungspositionen zu nutzen. Umgekehrt gilt es z.B., den Mann aus seiner tradierten Rolle herrschender Männlichkeit zu befreien und die Kompetenz der Offenheit, des Aushaltens von Antwortlosigkeit zu entwickeln, damit Mit-Menschlichkeit, lebendige Partnerschaft als Lernprozeß zwischen Frauen und Männern erwachsen kann. Wechselseitiges Lernen führt zum Abbau einseitiger Macht und Herrschaftsstrukturen und mündet ein in den Aufbau neuer Solidarität.

Anteil der Frauen in der UNO stieg

1992 ist der Prozentanteil der Frauen an den höheren Posten im Bereich des UNO-Sekretariates gemäß der geographischen Verteilung auf 30,6 Prozent angestiegen. 1991 betrug dieser Anteil 29,9 Prozent, gab ein Sprecher der Vereinten Nationen am 9. November bekannt. In den politischen Entscheidungspositionen stieg der Anteil der Frauen von acht Prozent im vergangenen Jahr auf elf Prozent an.

UNO-Woche 11/92

Wenn wir diese Aspekte der Entwicklung der Frauenförderung künftig stärker betonen wollen, sollten wir das auch programmatisch zum Ausdruck bringen. Mit anderen Worten, wir möchten Sie dazu einladen, künftig von 'Gleichstellung' statt von 'Frauenförderung' zu sprechen; für den 4. MTP zu überdenken, ob eine Umbenennung des derzeitigen 'Transversalen Themas Frauen' nicht angemessener in 'Transversales Thema Equality between men and women' zum Ausdruck käme. Analoges gälte für die Umbenennung der 'Co-ordinating Unit' in Paris, die zukünftig heißen müßte 'Coordinating Unit for Activities relating to improvement of equality between men and women'. Wir würden damit gleicherweise der Würde der Frau und des Mannes stärker Rechnung tragen.

Unter diesen Gesichtspunkten bitte ich Sie, den gemeinsam von der österreichischen und deutschen Delegation eingereichten Resolutionsentwurf, der auch mit vielen anderen Mitgliedsstaaten erörtert wurde, zu unterstützen.

Resolutionsentwurf
- Auszug -
Der Beitrag der UNESCO zur Verbesserung des
Status der Frau

Die Generalkonferenz empfiehlt den Mitgliedstaaten und ihren internationalen Kommissionen folgende Maßnahmen:

1. Die Mitgliedstaaten und ihre internationalen UNESCO-Kommissionen sollten dem Generaldirektor eine Persönlichkeit aus ihrer jeweiligen Nationalkommission oder einer anderen, mit dem fachübergreifenden Thema 'Frauen' befaßten Einrichtung, benennen. Dadurch soll die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Koordinationsstelle der UNESCO für Frauenfragen (FEM) verbessert werden; gleichzeitig sollen dem Generaldirektor Informationen über einschlägige staatliche und nichtstaatliche Institutionen und Organisationen zugehen, die mit Frauenförderungsprogrammen befaßt sind.

2. Die Generalkonferenz beauftragt den Generaldirektor, eine internationale Fachdebatte über die Schwerpunktorientierung der UNESCO-Frauenpolitik einzuleiten und im Rahmen des Zweijahresprogramms 1992/93 zu fördern. Dabei sollten Akzente vor allem darauf liegen, schon jetzt die Planung, Programmgestaltung, Mittelausstattung und die Terminologie für den 4. mittelfristigen Plan der UNESCO zu überdenken.

3. Sie beauftragt den Generaldirektor ferner, die folgenden programmatischen Schritte zur konkreten Ausführung des Zweijahresprogramms 1992/93 vorzusehen:

a) Der Generaldirketor soll den schon im laufenden mittelfristigen Plan 1990 bis 1995 ausdrücklich aufgenommen 'dualen Ansatz' noch systematischer durchsetzen. Das bedeutet, daß frauenrelevante Aspekte bei der Planung, Programmdurchführung und Evaluierung in allen UNESCO-Programmbereichen als integrierender Bestandteil zu berücksichtigen sind; zugleich müssen Schwerpunktaktivitäten vorgesehen werden, die den speziellen Bedürfnissen, Anliegen und Interessen von Frauen Rechnung tragen.

b) Er soll die Koordinationsstelle für Frauenfragen durch Verstärkung ihrer Mittel- und Personalausstattung wieder funktionsfähig machen. Hierdurch sollen insbesondere die UNESCO-internen Vorbereitungen für die 4. Weltfrauenkonferenz zum Thema 'Gleichstellung, Entwicklung und Frieden' (1985) gefördert und im Sinne einer aktiven Beteiligung der UNESCO an der fachübergreifenden Zusammenarbeit aller UNO-Organisationen gestaltet werden.

c) Er soll den Intersektoralen Ausschuß für die Koordination von Frauenförderungsplänen nachhaltig stärken. Hierdurch soll bewirkt werden, daß dieser Ausschuß seinen Einfluß bei der Gestaltung und Ausführung von Programmen deutlicher geltend machen kann.

d) Er soll die Einflußnahme der UNESCO innerhalb der UNO und der Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen in allen Fragen, die Verbesserungen des Status der Frau zum Gegenstand haben, verstärken.

e) Er soll seine Anstrengungen fortsetzen, im Personalbereich der UNESCO - ab der Referentenebene und besonders auf der Leitungsebene wie auch bei Betatungsmissionen, Stipendienaufenthalten, bei der Teilnahme an Fortbildungskursen und Fachkonferenzen - die Vertretung von Frauen allgemein deutlich zu verbessern. Dazu gehört auch die regelmäßige Aufforderung der Regierungen und Organisationen, vorzugsweise Frauen für die Vergabe von Stipendien und für Stellenbesetzungen sowie für die Obernahme von Dienstfunktionen und anderen beruflichen Tätigkeiten vorzusehen.

f) Er soll sich für die eingehende Beachtung der Richtlinien zur Vermeidung eines sexistischen Sprachgebrauchs einsetzen: Dem ist insbesondere dadurch Rechnung zu tragen, daß in Dokumenten und Konferenzen der UNESCO die Sprache kein Instrument zur Verbindung von Vorurteilen und Geschlechtsstereotypen mehr darstellt.

4. Die Generalkonferenz fordert darüber hinaus den Generaldirektor auf, sicherzustellen, daß die UNESCO in ihrem Mandatsbereich einen herausragenden Beitrag zur 4. Weltfrauenkonferenz leistet. Dazu gehören die weitere Verbesserung des Beitrags der UNESCO zur fachlich übergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung innerhalb des Systems der Vereinten Nationen wie auch die Koordinierung der gemeinsamen Vorbereitung des Weltberichts über die Implementierung der zukunftsweisenden Strategien für die Förderung von Frauen aus der Vorläuferkonferenz in Nairobi, der der Weltkonferenz 1995 vorgelegt werden soll. Grundlage dieses Berichtes sollte die Auswertung und Erfassung aller innerhalb der UNESCO vorhandenen einschlägigen Information sein. Die Informationsauswertung sollte sich an dem Grundsatz zur Verbesserung der Qualität von Fragebögen orientieren, die den Mitgliedsstaaten und ihren Nationalkommissionen in begrenzterem Umfang als bisher zuzusenden sind.

5. Sie weist den Generaldirektor auf die Tatsache hin, daß die für den Bereich 'Frauen' im Programmdokument der 26. Generalkonferenz ausgewiesenen Aktivitäten bisher keinen nennenswerten politischen Rückhalt finden. Sie schlägt deshalb vor, daß alle Frauen fördernde Zielsetzungen, Bewertungen und Planungen, die in den einzelnen Programmresolutionen und in jedem einzelnen Subprogramm genannt sind, in einem übergreifenden Dokument zusammenfaßt und zugänglich gemacht werden. Damit würde der im Programmdokument unter Paragraph 11104 aufgeführte Maßnahmenkatalog vervollständigt. Die Politik der UNESCO zugunsten von Frauen würde ein klares Profil gewinnen.

6. Sie empfiehlt dem Generaldirektor, alle frauenspezifischen Programmaktivitäten im Hinblick auf die politische Umsetzung zu überprüfen und die Ergebnisse in seinem Bericht gern. Resolution 109 Abschnitt 3a der 25. Generalkonferenz auf der 27. Sitzung der Generalkonferenz vorzulegen.

7. Sie beauftragt den Generaldirektor ferner, im Zuge seiner Berichte an den Exekutivrat und die Generalkonferenz mittelbar über die Nationalkommission der UNESCO oder andere geeignete Einrichtungen an die Mitgliedstaaten zu appellieren, ihre nationalen Bemühungen zur Förderung von Frauen in den vom geltenden Haushaltsplan abgedeckten Zuständigkeitsbereichen der UNESCO zu verstärken, im einzelnen:

a) Im Hauptprogrammbereich I (Bildung):

I) Der Generaldirektor solle ein Höchstmaß von Anstrengungen darauf verwenden, daß Mädchen und Frauen bei der konkreten Umsetzung des 'Rahmenplans zur Befriedigung grundlegender Lernbedürfnisse' die höchste Priorität zugewiesen erhalten; hierbei soll er spezielle Lernbedürfnisse von Mädchen und Frauen berücksichtigen.

II) Er soll darauf achten,daß spezifische frauenrelevante Aspekte bei der inhaltlichen Ausgestaltung und der personellen Vertretung in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden.

III) Er soll sicherstellen, daß die Forderung der Gleichstellung zwischen Mann und Frau in der Bindungsplanung und -verwaltung hinreichend entsprochen wird.

IV) Bei laufenden und künftigen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Empfehlung zum Status des Lehrers soll er der Tatsache Rechnung tragen, daß die Mehrheit der Lehrer in der Welt weiblich ist.

b) Im Hauptprogrammbereich lI (Wissenschaft):

i) Er soll die Bemühungen fortsetzen, die Beteiligung von Frauen in Wissenschaft und Technik zu steigern.

ii) Er soll besondere Aufmerksamkeit auf ethische, soziale, juristische und psychologische Auswirkungen der Spitzenforschung im Bereich Biotechnologie, speziell auf dem Gebiet der menschlichen Fortpflanzung, richten.

iii) Er sollte Sorge tragen, daß die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Kenntnisse von Frauen in ihrem Umgang mit der Umwelt oder in ihren Funktionen in Landwirtschaft und Versorgung im weiteren Sinne, wichtige Ansätze für Forschungsvorhaben und Planungen bei den Umweltprogrammen und -projekten der UNESCO bilden. Hierbei ist speziell an die Konferenz derVereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung gedacht, die 1992 in Brasilien stattfinden soll.

c) Im Hauptprogrammbereich III (Kultur):

i) Er soll ein Konzept zur Verbesserung des Status der Frauen im kulturellen Umfeld erarbeiten, das spezifische weibliche Aktivitäten im Alltagsleben im Bildungswesen, in der Hervorbringung von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenleben der Gemeinschaft sowie Kunst und Kunsthandwerk aufgreift.

ii) Er soll sicherstellen, daß von Frauen entwickelte konzeptionelle Vorstellungen in den Gesamtüberlegungen der UNESCO zur Kultur und Entwicklung eingehen.

d) Im Hauptprogrammbereich IV (Kommunikation):

Er ist aufgefordert, die Bemühungen der UNESCO um die bessere Beteiligung von Frauen in den Medien zu verstärken.

e) In den Hauptprogrammbereichen V (Sozialwissenschaften), VI (Zukunftsstudien) und VII (Frieden und Menschenrechte):

i) Er soll besondere zukunftsorientierte Maßnahmen treffen, mit denen verhindert werden kann, daß Frauen bei den sich rasch ändernden Gegebenheiten der modernen Gesellschaft in eine Randrolle abgedrängt werden.

ii) Ersoll die aktive Beteiligung von Frauen auf allen Stufen der politischen Meinungsbildung voranbringen, die auf nationaler, regionaler und Gemeindeebene fürdemokratische Entscheidungsprozesse notwendig sind.

iii) Er soll durch entsprechende Initiativen sicherstellen, daß die grundlegenden Rechtskenntnisse von Frauen verbessert werden.

iv) Er soll dafür Sorge tragen, daß die Gleichstellung von Mann und Frau allmählich soziale Wirklichkeit wird. Hierzu soll er geschlechtsspezifische Widersprüche und Spannungen, die sich aus wiederbelebten traditionellen Werten und Kultursorstellungen ableiten könnten, konzeptionell aufarbeiten.

v) Er soll dazu beitragen, daß Frauen ihre besondere Rolle als Trägerinnen kultureller Traditionen und Entwicklungsmöglichkeiten und als Vermittlerinnen in Fragen von Gerechtigkeit und Frieden zwischen den Generationen positiv ausfüllen können.

Kofinanzierung von Fernsehproduktionen

Eines der Ziele des Dritten EG-Aktionsprogramms zur Chancengleichheit besteht darin, innovative Programme zu entwickeln, die traditionelle Vorurteile und Rollenklischees abbauen. So bietet die EG-Kommission Kofinanzierungen für Fernsehproduktionen an, die sich mit diesem Thema befassen, so zum Beispiel mit der Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt oder der Verbesserung der Stellung der Frauen in der Gesellschaft. Dabei kann es sich um Reportagen, Dokumentarfilme, Spielfilme, Schulsendungen oder Jugendprogramme handeln. Maximal 25000 ECU (1 ECU = 1,97 DM) sind an Zuschüssen möglich.

Jeder private oder öffentliche Produzent aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft kann eine Kofinanzierung beantragen. Antragsschluß ist jeweils der 15. Januar und der 15. September eines Jahres. Antragsunterlagen in englischer oder französischer Sprache sowie weitere Informationen können bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Nathalie Davies, Referat für Chancengleichheit - GD V/B/4, rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, angefordert werden.

UNO-Frauenbericht

Nach dem UNO-Bericht überdie Situation der Frauen (Zeitraum 1970-1990) haben Frauen in allen Lebensbereichen weniger Rechte als Männer. Auch wenn die Gleichberechtigung in der Verfassung verankert ist, seien sie "Bürger zweiter Klasse". Insbesondere die Arbeitsleistung der Frauen werde weniger oder gar nicht anerkannt. Die von Frauen geleistete unbezahlte Arbeit würde bei Entlohnung das Bruttosozialprodukt der Länder um bis zu 30 Prozent ansteigen lassen. In vielen Ländern sei die Ungleichbehandlung und Diskriminierung immer noch gesetzlich festgelegt.