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... im Parlament des Deutschen Bundestages

als Abgeordnete

 

Enquete-Komission

Recht und Ethik der modernen Medizin

Erklärung nach § 31 zu den namentlichen Abstimmungen über Anträge
zum Import von Stammzellen


Dr. Erika Schuchardt:
Ich fühle mich zu dieser persönlichen Erklärung bedrängt, weil der vorliegende Antrag von Frau Böhmer, Frau von Renesse und anderen meines Erachtens nach ein ethisches Dilemma beinhaltet, ein Messen mit zweierlei Maß. Wir haben vor , von im Ausland getöteten Embryonen zu profitieren, um jede Tötung auf deutschem Boden zu vermeiden. Können Insider dabei übersehen, dass auch hier bei uns bei jeder In-vitro-Fertilisation überzählige Embryonen anfallen, die eingefroren im Eis nach ca. 5jähriger Verwahrdauer nicht mehr lebensfähig sind und entsorgt, das heißt verbrannt oder weggespült werden? Ist das de facto keine Tötung?

Wenn ich am Anfang von Frau Böhmer, Frau von Renesse und anderen, dem Antrag „Importieren, aber nicht herstellen“, als einem meines Erachtens logisch nicht stimmigen Kompromiss, einem Ergebnis einer lang geführten kontroversen Diskussion im Rahmen unserer demokratischen Kultur aus Achtung vor der jeweils anderen Position, jetzt dennoch zustimme, so in der Hoffnung, dass wir durch eine weitergehende Diskussion in Deutschland zu einer bedingten Zulassung von Forschung an embryonalen Stammzellen aus Deutschland finden werden. Ich denke dabei an eine gesetzlich geregelte Eltern-Patienten-Verfügungen über anfallende überzählige Embryonen als mögliche Spende für heilende Forschung, die vor Beginn einer In-vitro-Fertilisation-Behandlung zu treffen ist. Dazu im Folgenden meine Ausführungen, die bereits unter dem Titel „Politik des Lebens“ in der „Dokumentation der Diskussion um die Chancen und Risiken der Bio- und Gentechnologie in der CDU/CSU Bundestagsfraktion“, Berlin 2001, S.44ff., vorgelegt wurden: Zur Diskussion in Europa und im bioethischen Kontext: Das, was ich beitragen und anregen möchte, hat mit jeder Anhörung an Gewicht gewonnen. Das wurde mir besonders deutlich, als ich in der jüngsten Vergangenheit die Gelegenheit hatte, in Brüssel unsere Enquete-Komission „Recht und Ethik der modernen Medizin“ zu vertreten. Der Round-Table war von dem nicht ständigen Ausschuss Humangenetik des europäischen Parlaments einberufen, um die Chance zu eröffnen, darüber nachzudenken, wie denn die gegenwärtige Konfrontation im Dialog mit allen Repräsentanten aufgehoben werden könne. Ich möchte dazu vorausschicken, dass es für mich in Brüssel beeindruckend war, die Irritation darüber zu erleben, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland dem Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin bis heute noch keinen Raum in unserer parlamentarischen Diskussion gegeben haben. Sie erinnern sich vielleicht: Es liegt anderthalb Jahre zurück, dass ich mich mit einem interfraktionellen Antrag, unterstützt von Frau von Renesse, SPD, und Herrn Schmidt-Jortzig, FDP, für eine Interpretationserklärung zum umstrittenen §17 und sodann für eine Annahme des Europäischen Menschenrechtsübereinkommens zur Biomedizin – übrigens noch vor Einberufung unserer Enquete- Komission – eingesetzt habe.

Bevor ich meinen Vorschlag im Einzelnen darlege, erlauben Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Ich möchte an die Bundestagsdebatte in der 13. Legislaturperiode über die Organtransplantation erinnern. Damals verwies ich auf eine Denkschrift der Evangelischen Kirche in Deutschland, EKD: „Gott ist ein Freund des Lebens“. Sie wurde als gemeinsame Erklärung mit der katholischen Bischofskonferenz zur Grundlage der Gesetzgebung des Deutschen Bundestages für die Regelung von Organspenden. Den Kirchen folgend war der Grundgedanke: „Gott ist ein Freund des Lebens“, er schenkt uns daher auch die Freiheit zu autonomen Entscheidungen, in diesem Zusammenhang zur Bejahung wie zur Ablehnung von Organspenden.

Das wollte ich vorrausschicken, wohl wissend, dass Organtransplantation und embryonale Stammzellenforschung, ES-Forschung, nur bedingt miteinander verglichen werden können. Dennoch komme ich zu der Überlegung ob es nicht vereinbar wäre, das Recht autonom zu verfügen, auf neu zu schaffender Rechtsgrundlage auf die Stammzellenforschung zu übertragen und damit die Möglichkeit zu erweitern, zur „heilenden Forschung“ durch eigene Entscheidungen beizutragen.

Zur Eltern-Patienten-Verfügung. Mein Vorschlag ist der Folgende: die gesetzliche Regelung einer Eltern-Patienten-Verfügung über so genannte „verwaiste“ Embryonen. Sie wissen es alle: Mit der Grenzüberschreitenden medizinischen Entdeckung der In-vitro-Fertilisation hat sich für die unferiwillig kinderlosen Paare – circa 20 Prozent, 1,2 bis 1,6 Millionen – ein Wunschtraum verwirklicht. Zunächst in Deutschland verboten, desto nachhaltiger im Ausland praktiziert, von der katholischen Kirche uneingeschränkt untersagt, von der Evangelischen Kirche nur im bedenkenvoll „JEIN“ akzeptiert, hat sich in unserer Gesellschaft fast verschwiegen der ursprüngliche „Wunsch“ nach einem Kind in ein anspruchsvolles „Recht“ auf ein Kind – darüber hinaus unausgesprochen mehr oder weniger unbewusst auf ein „gesundes“ Kind – verwandelt.

Diese Konstellation mit ihren ethischen Konsequenzen wird in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen und ist überhaupt noch nicht diskutiert worden. Sie blieb weitgehend ein Tabuthema. Trotzdem stieg die Anzahl der In-vitro-Fertilisationen in der Bundesrepublik Deutschland auf durchschnittlich 70 000 pro Jahr, installierte sich das In-vitro-Fertilisations-Register, stagniert die Erfolgsqupte der Invitro_Fertilisation bei ca. 25 Prozent, bleibt es beim leidvollen leisen Ertragen der Prozedur und beim Verschweigen der dabei anfallenden überschüssigen so genannten „verwaisten“ Embryonen. Diese ausgesparte Diskussion können wir jetzt nachholen. Mir liegt nun daran, dass wir nicht nur irgendeine praktische Regelung schaffen, sondern dass wir zugleich im Sinne der Subsidiarität Eigenverantwortlichkeit der Betroffenen in den Vordergrund stellen, selbstverständlich im Rahmen rechtlicher Grundlagen.

Konkrete Schritte sind: Nach der medizinischen Aufklärung über möglicherweise anfallende überzählige Embryonen muss bei den Eltern ein Prozess des Bewusstwerdens in Gang gesetzt werden, damit sie sich ihrer Verantwortung für diese so genannten „verwaisten“ Embryonen stellen können, indem sie vor Durchführung der In-vitro-Fertilisation durch eine Verfügung über den Verbleib von Embryonen entscheiden, deren Transfer aus gravierenden Gründen unterbleiben muss. Sollen sie „ihrem Schicksal überlassen bleiben“, durch Verbrennung, durch wegspülen entsorgt werden? Oder anknüpfend an die EKD-Denkschrift „Gott ist ein Freund des Lebens“ könnte es die Möglichkeit geben, sie zu spenden, sie zu verschenken, um eine embryonale Stammzellenforschung in der Hoffnung auf therapeutische Erfolge bei heute noch unheilbaren Krankheiten zu ermöglichen.

Zusammenfassend meine ich, man könnte mit meinem Vorschlag erstens die bislang ausgebliebene öffentliche Diskussion um die medizinisch, rechtlich-ethische Dimension der In-vitro-Fertilisation nachholen, würde zweitens damit die Eigenverantwortlichkeit der Eltern zum entscheidenden Maßstab machen und sie in den Mittelpunkt rücken, würde drittens den Lösungsweg einer bedingten Zustimmung einer Embryonenspende gesetzlich verankern und damit viertens eine Brücke zwischen beiden Positionen – für oder gegen embryonale Stammzellenforschung – bauen.

Ein Weg, dies zu ermöglichen, könnte wie erwähnt sein, eine „Eltern-Patienten-Verfügung“ – Patient ist ja per definitionem jeder, der eine Einrichtung des Gesundheitswesens in Anspruch nimmt – über so genannte „verwaiste“ Embryonen, die im Vorfeld einer geplanten In-vitro-Fertilisation von der Frau/dem Paar schriftlich niedergelegt werden muss, gesetzlich vorzuschreiben. Darin begründet sich meines Erachtens die Analogie zur „erweiterten Zustimmung“ zur Organspende im Transplantationsgesetz, TPG. Eine Vorgehensweise mit solcher Zielsetzung dürfte her mit ethischen Grundsätzen vereinbar sein als die derzeit gültige rechtliche Praxis des Schwangerschaftsabbruchs im Anschluss an eine Beratung nach § 218.

 


V 84. Vortrag / Aufsatz / Beitrag - Erika Schuchardt:

ISBN 3-930341-56-5


Erklärung zum Import von menschlichen und embryonalen Stammzellen im Rahmen der Debatte des Deutschen Bundestages.

In: Enquete-Kommission 'Recht und Ethik der modernen Medizin’. (Reihe: Zur Sache 1/2002).
Hrsg. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit. Berlin 2002, S. 400 ff.

youtube-logoTV Enquête-Kommission ’Recht u. Ethik d. modernen Medizin': Erklärung z. Import v. menschl. u. embryonalen Stammzellen i.R. d. Debatte d. Dt. Bundestages, 2002 ’3

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