Christ-Sein

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... im Parlament des Deutschen Bundestages

als Abgeordnete

 

Plenarprotokoll 13/183

Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
183. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 25. Juni 1997
.

Tagesordnungspunkte:

a) - Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und F.D.P. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/4355).

Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Monika Knoche, Gerald Häfner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Spende, die Entnahme und die Übertragung von Organen (Transplantationsgesetz) (Drucksache 13/2926)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit
- zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Wodarg, Dr. Herta Däubler-Gmelin und weiterer Abgeordneter: Kriterien für die Spende, Entnahme und Übertragung von menschlichen Organen

- Dr. Erika Schuchardt CDU/CSU 16419 C

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Dr. Erika Schuchardt.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Werte Kollegen und Kolleginnen!

Nach der jahrelangen Diskussion haben sich die unterschiedlichen Positionen bedauerlicherweise nicht in einer Konsenslösung, sondern in zwei unterschiedlichen Gesetzentwürfen und zahlreichen Änderungsanträgen niedergeschlagen, um die wir heute ringen.

Maßgeblichen Einfluß auf unsere heutige Entscheidung dürften neben den Stellungnahmen der Ärzte auch die der Kirchen haben. Ich möchte mich in erster Linie der Haltung der Kirchen zuwenden, zu denen ich als langjährige EKD-Synodale besonderen Zugang zu haben glaube und mit denen ich daher in engerem Kontakt stehe. Dies ist vor allem deshalb nötig, weil es sowohl im Vorfeld als auch während unserer Debatte manchmal zu unzutreffenden oder zumindest mißverständlichen Aussagen gekommen ist, die in der Öffentlichkeit zu Verunsicherung und Beunruhigung geführt haben.

Die beiden bisher vorliegenden offiziellen Stellungnahmen der Kirchen – die Erklärung der Evangelischen Kirche in Deutschland "Gott ist ein Freund des Lebens" von 1989 sowie die Gemeinsame Erklärung der Bischofskonferenz von 1990 – haben noch eine Gleichsetzung von Hirntod und Tod des Menschen angenommen. Seither gab es etliche zusätzliche Äußerungen. So hat der Ratsvorsitzende, Bischof Engelhardt, 1994 vor der EKD-Synode zwar erklärt, die neuerliche Diskussion um den Hirntod habe eine Gleichsetzung mit dem Tod des Menschen wieder in Frage gestellt, wenngleich der Hirntod ein entscheidender Einschnitt im Sterbegeschehen sei. Doch ist der Rat der EKD von seiner Grundsatzerklärung von 1989 keineswegs abgerückt. Bischof Engelhardt hat mir persönlich vor wenigen Tagen auf meine Anfrage noch einmal versichert, daß die Evangelische Kirche in Deutschland an ihrer Kernaussage festhalte, die lautet:

Nach christlichem Verständnis ist das Leben und damit der Leib ein Geschenk des Schöpfers ..., das er aber aus Liebe zum Nächsten einsetzen darf.

Auch Äußerungen des Bevollmächtigten der EKD in Bonn, des Bischofs Löwe, die Herr von Klaeden mehrfach zitiert hat, haben in letzter Zeit zu gewissen Irritationen geführt. Hierzu hat mir, ebenfalls in der vorigen Woche, der Vizepräsident des Kirchenamtes der EKD in Hannover versichert, daß verschiedentlich geäußerte abweichende Meinungen von Einzelpersonen oder einzelnen Landeskirchen wie Berlin-Brandenburg oder Westfalen nichts daran änderten, daß die offiziellen Erklärungen von 1989 und 1990 noch immer die Äußerungen der für die gesamte Evangelische Kirche in Deutschland zuständigen Organe seien und als solche in ihrer Substanz unverändert als gültig betrachtet würden.

Auch für die katholische Seite gibt es einzelne Abweichungen, etwa die Äußerungen des Kardinals Meisner. Aber auch dort ist die offiziell zuständige Bischofskonferenz mit kaum einem Wort von ihrer früheren Erklärung abgerückt. Das bedeutet, daß alle Versuche, die Kirchen in unserer Diskussion auseinanderzudividieren, untauglich sind. Die offiziellen Vertretungen beider Kirchen stehen auch heute zu ihrer Auffassung, daß sie sich mit aller Deutlichkeit der Aussage verweigern, ein Hirntoter sei ein Sterbender – das heißt also auch, ein noch Lebender –, und haben sich unmißverständlich dafür ausgesprochen, daß die Entnahme von Organen bei Hirntoten somit ethisch und rechtlich von einer Tötungsmaßnahme zu unterscheiden ist.

Daß auch die Vertreter der Gegenposition dies erkannt haben, zeigt deren jüngste Presseerklärung vom 20. Juni, in der nicht mehr von der abweichenden Meinung der Kirchen, sondern nur noch von – ich zitiere – "führenden Kirchenvertretern wie Meisner und Löwe" gesprochen wird.

Den von den Kirchen ausdrücklich gewünschten weiteren Diskussionen zur Frage des Hirntods trägt der neue Änderungsantrag von Seehofer Rechnung. Darin wird weiterhin die Feststellung des Todes gefordert. Aber er definiert den Tod selber nicht, sondern überläßt diese Frage in §3 den dafür ausgewiesenen Fachleuten. Eine Kompetenzüberschreitung des Gesetzgebers ist damit ausgeschlossen.

Mit dem Seehofer-Antrag stimmt ebenfalls die kirchliche Haltung zur Frage der Zustimmung überein. Die Kirchen haben ohne Wenn und Aber die erweiterte Zustimmung favorisiert. Ergebnis ist also, daß man mit der Zustimmung der verantwortlichen Organe der Kirchen im Rücken den Seehofer-Antrag unterstützen kann, wofür auch ich nachdrücklich eintrete.

An dieser Stelle möchte ich – im Widerspruch zu den Ausführungen von Herrn Häfner – darauf hinweisen, daß dem Bundestag 4000 Unterschriften für eine erweiterte Zustimmungslösung vorliegen. Ich habe sie hier in den Händen und kann sie Ihnen zeigen. Des weiteren ist auf Initiative der Spitzensportler – unter anderem von Steffi Graf – eine Organtransplantationsinitiative begründet worden, die, angeregt durch den Chef von Opel, der sein Leben einer Organspende verdankt, der erweiterten Zustimmungsregelung das Wort redet.

Im Hinblick auf die Einholung der Zustimmung der Angehörigen liegt mir allerdings ein Punkt am Herzen, der in den Briefen erwähnt wird und auf den ich eingehen möchte. Eine Mutter fand ihr schwerverunglücktes Kind in der Intensivstation wieder. Es lag ruhig und gesund aussehend im Krankenbett. Schockartig traf die Mutter nach Tagen intensivsten Ringens um das Leben des Kindes die Frage des Arztes, ob sie einer Hirntoduntersuchung zustimmen würde, da man ihrem Kind nicht mehr helfen könne, mögcherweise aber einem anderen. Wegen allergrößter Zweifel an der Richtigkeit dieser Diagnose bat die Mutter schließlich darum, bei dieser Untersuchung anwesend sein zu dürfen. Der Arzt hatte dafür Verständnis. Nun konnte und mußte die Mutter selbst erkennen, daß ihr scheinbar so rosig schlafendes Kind – ich zitiere – "absolut reaktionsunfähig, ja leblos war". Daraufhin fand sie gemeinsam mit ihrer Familie den Mut, einer Organweitergabe zuzustimmen. Aus der Rückschau, schreibt sie – ich zitiere –: "... gerade dies in aller scheinbaren Sinnlosigkeit dankbar als Sinn zu erleben".

Meine Bitte an die künftigen Transplantationsärzte lautet daher: Prüfen Sie bitte in jedem Einzelfall –

Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Frau Kollegin, denken Sie bitte an Ihre Redezeit.

Dr. Erika Schuchardt (CDU/CSU): – ich bin fertig –, ob Sie den Angehörigen ihre ungeheuer schwierige Entscheidung dadurch erleichtern können, daß Sie ihnen die Anwesenheit bei der Untersuchung gestatten. Das wäre einer von sicherlich vielen lebensnotwendigen Wegen, die Angehörigen in ihrer denkbar schwierigen Situation zu begleiten und Jonas’ Verantwortungsethik – Verantwortung für andere übernehmen – praktisch zu leben.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.Icon Download PDF 36

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)


videophoenixOrgan-Transplantationsgesetz
Rede Frau Prof. Dr. Schuchardt im Plenum des Deutschen Bundestages


V 73. Vortrag / Aufsatz / Beitrag - Erika Schuchardt:

 


Leben schenken
Das geplante Transplantationsgesetz in der Diskussion.

In: Evangelische Verantwortung. Mitteilungen und Informationen Ev. Arbeitskreis der CDU/CSU. Düsseldorf, H.4, 1997.
youtube-logo BT-Rede Organ-Transplant.-Gesetz ,MdB E. Schuchardt Rede im Bundestag, Phoenix 1997 '4

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